Waffenrecht

Waffenrecht: Wildschweinjagd in Brandenburg

24.06.2019 14:50

Das Brandenburgische Agrar- und Umweltministerium plante trotz heftiger Proteste aus den Schießsport- und Bogensportverbänden, dem Deutschen Olympischen Sportbund und dem Deutschen Jagdverband, zunächst zeitlich begrenzt die Wildschweinjagd mit Pfeil und Bogen in Stahnsdorf (Kreis Potsdam-Mittelmark) freizugeben.

Bedenken wurden sowohl wegen der nicht waidmännischen Art der Jagd erhoben, die aufgrund des unsicheren Trefferbildes bei den beschossenen Wildschweinen zu nicht tödlichen Treffern führen und das Schwarzwild bis zum Tod erheblichem Leiden ausgesetzt wäre. Auf der anderen Seite protestieren die Bogensportverbände, weil sie befürchten, dass durch die legalisierte Tötung von Wild mit Pfeil und Bogen, auch dieses Sportgerät in die Nähe des Waffengesetzes gerückt wird und eine Aufnahme mit den entsprechenden Restriktionen droht. Weitere Institutionen wie die Bürger Allianz Bayern schlossen sich diesem Protest an.

Nach den negativen Reaktionen hat nun das Brandenburgische Agrar- und Umweltministerium die geplante Bogenjagd auf Wildschweine abgeblasen.  

Anlage: Schreiben des DSB an DJV und Landwirtschaftsministerium Brandenburg und Bürger Allianz Bayern

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