Waffenrecht

Tagung der Waffenrechtsreferenten im DSB

11.07.2019 17:25

Auf Einladung des Vizepräsidenten Recht des Deutschen Schützenbundes, Walter Wolpert, kamen am 29. Juni 2019 die Waffenrechtsreferenten der Landesverbände zu ihrer jährlichen Tagung in der DSB-Bundesgeschäftsstelle zusammen, um sich über die waffenrechtlichen Entwicklungen in den Bundesländern und auf Bundesebene auszutauschen. Ein Schwerpunkt der diesjährigen Sitzung war die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht.

Dabei waren sich die Referenten der Landesverbände einig, dass nach den intensiven Bemühungen des Deutschen Schützenbundes einiges an Ungemach aus dem neuen Änderungsgesetz von den Schützen abgewendet werden konnte. Vizepräsident Wolpert hob dabei jedoch auch hervor, dass dies nur durch die gute Zusammenarbeit und enge Abstimmung vor allem mit dem Deutschen Jagdverband und dem Forum Waffenrecht möglich gewesen sei.

Positiv bewertet wurde insbesondere, dass im aktuellen Kabinettsentwurf die anfänglich geplante Anzeigepflicht für historische Waffen nicht mehr aufgeführt wird. Und auch die im aktuellen Referentenentwurf vorgestellten neuen Regelungen zu  den Bedürfnisbescheinigungen fanden den Zuspruch der Sitzungsteilnehmer. Gleichzeitig wurde jedoch auch klar zum Ausdruck gebracht, dass es insbesondere hinsichtlich der Regelungen in § 4 Absatz 4 (Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses) und § 14 WaffG (Erwerb und Besitz von Schusswaffen) dringend einer Klarstellung des Textes bedarf, um den Mitgliedern unserer Vereine und den Vereinen selbst eine sachgerechte, unbürokratische und klare Regelung zur Ausübung des Schießsports an die Hand zu geben. Vor allem im Bereich des §14 WaffG müsse es darum gehen, den Bürokratieaufwand für die angeschlossenen Untergliederungen des Deutschen Schützenbundes zu verringern und entsprechende Bescheinigungen durch die Vereine direkt anzuerkennen.

Darüber hinaus sei für die nahezu 15.000 Schießsportvereine des Deutschen Schützenbundes die geplante Neuregelung des § 12 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), die im ersten Entwurf des neuen Gesetzes die Wiedereinführung des "anerkannten Schießstandsachverständigen" vorsah, im neuen Text jedoch nicht mehr aufgeführt wurde, von großer Bedeutung. Denn diese Änderung hätte eine Zunahme an Schießstandsachverständigen zur Folge gehabt, die für die Überprüfungen der Schieß- und Vogelstände in den Vereinen zur Verfügung stehen. Es wurde deutlich gemacht, dass im Zusammenhang mit der Änderung des Waffengesetzes auch diese für die Ausübung des Schießsports wichtige Änderung der entsprechenden Verordnung behandelt werden solle. Um die besondere Situation des Schießstandsachverständigenwesens im Land Bayern, wo es eine ausreichende Anzahl an öffentlich bestellten und vereidigten/beeidigten Schießstandsachverständigen gibt, nicht zu gefährden, war bereits eine Öffnungsklausel vorgeschlagen worden, die es jedem Bundesland erlaubt, eine Sonderregelung (hier vor allem die Zulassung von durch das Bundesverwaltungsamt "anerkannten Schießstandsachverständigen") zu treffen. Zu diesem wichtigen Bereich sagte DSB-Vizepräsident Recht Walter Wolpert zu, weiter im Austausch mit der Politik zu bleiben, um eine Wiederaufnahme der Neuregelung des § 12 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung in den Referentenentwurf zu erreichen.

Foto: DSB / Tagung 2019 der Waffenrechtsreferenten im DSB.
Foto: DSB / Tagung 2019 der Waffenrechtsreferenten im DSB.

Insgesamt war für alle Sitzungsteilnehmer klar, dass mit dem aktuell vorliegenden Kabinettsentwurf das Gesetzgebungsverfahren keineswegs abgeschlossen ist, sondern weitere Veränderungen im parlamentarischen Verfahren sowohl positiver wie auch negativer Art möglich sind - dies vor allem auch mit Blick auf die erforderliche Länderbeteiligung. Es gelte daher, die Prozess des Gesetzgebungsverfahrens weiter aufmerksam zu begleiten und sich gemeinsam für die Interessen der Schützinnen und Schützen im Deutschen Schützenbund stark zu machen. 

Weitere Themenbereiche der Tagung waren aktuelle waffenrechtliche Entscheidungen aus der Rechtssprechung sowie anschauliche, z.T. auch fragwürdige Beispiele aus der Behördenpraxis als Abschluss einer informativen Tagung, die wieder einmal allen Teilnehmern aufzeigte, wie wichtig ein regelmäßiger Austausch zu den aktuellen Entwicklungen im Waffenrecht ist.