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Aktuelle Rechtsfragen zum Sport in Zeiten von Corona

23.03.2020 09:52

Die Rechtsanwaltskanzlei Lenzen und Stopper, die mit dem Deutschen Schützenbund zusammenarbeitet und grundsätzlich im Sport tätig ist, hat einige juristische Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Bezug auf rechtliche Fragen des Sports ausgearbeitet und uns zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt (im Anhang). Zudem informiert die GEMA über aktuelle Maßnahmen.

GEMA verzichtet bis auf Weiteres auf Zahlungen aus Dauerlizenzen 

In einem Schreiben an den Deutschen Schützenbund, äußert sich die GEMA wie folgt: 

"Es ist für uns alle eine schwierige und herausfordernde Zeit. Die Corona-Pandemie hat das Land fest im Griff. Bundesweit müssen Spielstätten, Kulturbetriebe, Gewerbe und Freizeiteinrichtungen vorerst geschlossen bleiben. Die wirtschaftlichen Folgen für die gesamte Wirtschaft sind bereits heute verheerend. Wie lange die Situation andauern wird, weiß momentan niemand. Uns ist bewusst, dass die drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens zum Schutz vor der Corona-Pandemie – so notwendig und sinnvoll sie für die Gesellschaft sind – gleichzeitig für Sie, für Ihre Mitglieder und eben auch für die Urheber existenzgefährdend sein können."...

"Unsere Notfall-Maßnahmen für Lizenznehmer sowie weiterführende Informationen finden Sie stets aktuell auf unserer Website unter https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/. Sie finden hier heute konkrete Informationen zum Umgang mit Dauerlizenzen. Es ist uns sehr wichtig, dass diese Informationen Ihre Mitglieder/unsere Kunden schnell erreicht. Nach unserem Verständnis erlaubt die Maßnahme, dass die Kunden sich erst – wie wir uns auch – mit anderen, sehr drängenden Herausforderungen  beschäftigen können.

Zum Gesundheitsschutz aller Mitarbeitenden der GEMA gelten seit dem 16. März weitgehend Home Office-Regelungen. Daraus ergeben sich Verzögerungen bei der Beantwortung von Fragen, Vorgängen und Entscheidungen. Meine Kolleginnen, Kollegen und ich bemühen uns trotz der Herausforderungen Ihnen Partner zu sein.

Je umfassender eine Krise das Leben bestimmt, desto stärker gewinnt Kultur für den Menschen an Bedeutung. Bei allen notwendigen Maßnahmen, die wir jetzt in Deutschland, in Europa und außerhalb Europas treffen, müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass die Musikkultur eine Zukunft hat."

Auf der angegebenen Homepage heißt es weiter:

"Dies bedeutet konkret, wir ergreifen pragmatische und flexible Maßnahmen im Rahmen unserer treuhänderischen Verantwortung: Für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020."

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