Waffenrecht
Waffenrecht: Bundestag verschärft Waffenrecht
In seiner heutigen 195. Sitzung hat der Deutsche Bundestag das umstrittene „Sicherheitspaket“ mit den Stimmen der Ampelfraktionen verabschiedet. Nach einer intensiven, sehr kontroversen Debatte zwischen Abgeordneten der Regierungsfraktionen und der Opposition wurde das „Sicherheitspakt“ mit den darin enthaltenen Änderungen des Waffengesetzes nach mehreren namentlichen Abstimmungen beschlossen.
In der Debatte im Vorfeld war erneut deutlich geworden, welche weitreichende Kritik am gesamten Sicherheitspaket – selbst aus Reihen der Regierungsfraktionen - besteht, das neben Änderungen am Waffengesetz auch Änderungen an einer Vielzahl weiterer Gesetze (Asyl-, Aufenthalts-, Asylbewerberleistungs-, Sprengstoff- und Bundesjagdgesetz) beinhaltet. In der ARD-Tagesschau von heute Morgen hieß es dazu noch: „Das Gesetzespaket umfasst viele Bereiche, und entsprechend breit sind auch Diskussion und Kritik.“ und es wurde u.a. auch auf die Kritik von DSB und DJV verwiesen.
Die breite Kritik, die auch von verschiedenen Experten in einer Anhörung im Innenausschuss vorgebracht wurde, hat die Regierungsparteien jedoch nicht davon abgehalten, das von verschiedenen Seiten als wirkungslos hinsichtlich des eigentlichen Ziels bezeichnete Gesetz im Eilverfahren ohne Verbände- oder Länderanhörung durchzuwinken. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird es zu einer Reihe an Verschärfungen kommen, die nichts mit dem Kampf gegen islamistischen Terrorismus oder Messerkriminalität zu tun haben, dafür aber die Legalwaffenbesitzer direkt treffen und ihnen weitere bürokratische Hürden auferlegen ohne dabei etwas zur öffentlichen Sicherheit beizutragen – dies die vielfach mit Nachdruck vorgebrachte Kritik des DSB und der weiteren Verbände der Legalwaffenbesitzer. Denn die Änderungen des Waffengesetzes hätten die schrecklichen Taten von Mannheim und Solingen nicht verhindert. Beide Attentate haben in einer Waffenverbotszone stattgefunden, mit Messern, die heute schon verboten sind.
Gleichzeitig wurde erneut die Chance vertan, durch Änderungen des Waffengesetzes in anderen Punkten – die der DSB und andere Verbände u.a. in ihren Stellungnahmen im Rahmen der Evaluation 2023, aber auch in den letzten Wochen eingebracht haben - einen tatsächlichen Sicherheitsgewinn zu erzielen, der zudem zu einer Reduzierung der überbordenden Bürokratie für Behörden und Legalwaffenbesitzer geführt hätte.
Und so bleibt mit Verabschiedung des „Sicherheitspakets“ die maßlose Enttäuschung über Inhalt und Vorgehen des Gesetzgebungsverfahrens. Statt das Waffengesetz vom Grunde auf zu evaluieren und zusammen mit Bundes- und Landesbehörden, Verbänden, Vollzugsorganen, Rechts- und Waffenexperten sowie den Betroffenen wirkungsvoll zu überarbeiten, wurde ein auch handwerklich schlechtes Gesetz verabschiedet, das zum Gegenteil dessen führt, was es bewirken sollte, und gleichzeitig die wahren Probleme – die illegalen Waffen und den mangelhaften Vollzug bestehender Gesetze – völlig aus den Augen verliert.