Allgemeines, 01.03.2019
Waffensachkunde: Schulungsunterlagen und Fragenkatalog
Jeder, der eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt, muss nachweisen, dass er sachkundig ist und an einer gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundeprüfung erfolgreich teilgenommen hat. Jeder, der Schieß- und Standaufsichten übernehmen will, ist verpflichtet, fit im Umgang mit den Sportgeräten und den Sportschützen sowie dem Schießstand zu sein.
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