Waffenrecht, 17.06.2015
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2013 die Verfassungsbeschwerden des Roman Grafe - verantwortlich für die Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen" - und von Eltern in Winnenden getöteter Kinder gegen das deutsche Waffengesetz zurückgewiesen.
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