Rechtsvorschriften
Zuständigkeiten des BKA
Das Bundeskriminalamt (BKA) ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für verbotene Waffen und Gegenstände sowie in den Fällen, in denen die waffenrechtliche Einstufung eines Gegenstandes unklar ist; hierzu erlässt es sog. Feststellungsbescheide.