Rechtsvorschriften

Bundesverwaltungsamt

Zuständigkeiten des BVA

Das Bundesverwaltungsamt ist zuständig für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse an ausländische Personen, z.B. Diplomaten, und an Deutsche, die ihren gewöhnichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands haben. Ferner ist es zuständig für die Anerkennung von Schießsportverbänden und die Genehmigung der Sportordnungen der Schießsportverbände (vgl. § 15 und § 15 a WaffG).

Zur Zeit sind neun Schießsportverbände anerkannt und deren Sportordnungen genehmigt. Darüber hinaus sind die Sportordnungen des Bayerischen Landesverbandes für Dynamic Schießen e.V. und des Schützenverbandes Weser-Ems e.V.  genehmigt.