Rechtsvorschriften

Kostenverordnung

Regelungen zu Kosten bei waffenrechtlichen Amtshandlungen

Aufgrund der Änderungen des Grundgesetzes durch die Föderalismusreform ist der Erlass von Kostenverordnungen nunmehr Sache der mit der Durchführung des Waffengesetzes beauftragten Bundesländer. Die Mehrzahl der Bundesländer hat Regelungen zu den Kosten bei waffenrechtlichen Amtshandlungen im Rahmen der von den Ländern erlassenen Gebühren- und Kosten(ver)ordnungen erlassen. Diese sind in den Dokumentationen der einzelnen Länder veröffentlicht; Auskunft hierzu können die jeweiligen Landesverbände des DSB geben.

Die vom Bund noch zu erlassende Kostenverordnung wird sich daher allein mit den Tätigkeiten des Bundes auf dem Gebiet des Waffenrechts befassen, insbesondere also Kosten und Gebühren für die Tätigkeit des Bundesverwaltungsamtes festsetzen.
Die in der noch geltenden Kostenverordnung enthaltenen DM-Beträge werden in Euro umgerechnet.