Schießstandsachverständige

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Durchführung durch zuständige Industrie- und Handelskammern

Nach erfolgreicher Ausbildung ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger erforderlich. Hierfür sind die für den Wohn- bzw. Geschäftsort des Sachverständigen zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) berufen. Diese als öffentlich-rechtliche Körperschaften tätigen Kammern haben für das Verfahren jeweils eigene Regelungen und erheben hierfür unterschiedliche Gebühren. Die abzulegende Prüfung wird in der Regel von der IHK Suhl durchgeführt. Einzelheiten sind bei der jeweiligen IHK abzufragen. Die Bestellung erfolgt in der Regel für 5 Jahre und kann jeweils mit dem Nachweis von Fortbildungsmaßnahmen verlängert werden.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat in einem Merkblatt die Voraussetzungen für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen auf dem Gebiet „Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen“ beschrieben. Das Institut für Sachverständigenwesen (IfS) hat hierzu ebenfalls ein Merkblatt herausgegeben und Empfehlungen für die Erstellung eines Gutachtens veröffentlicht. Die örtlichen IHK halten auf ihren Internetseiten ebenfalls Merkblätter vor.