Versicherungen
Nicht nur bei Schäden auf dem Schießstand
Die Gothaer Gruppen-Unfallversicherung für Schützenvereine greift nicht nur bei Schäden auf dem Schießstand. Es gibt eine Vielzahl an Vereinstätigkeiten bei denen Unfälle passieren können, welche versichert sind. Neben Umzügen und Festen gelten z.B. auch Umbau- und Renovierungsmaßnahmen als abgesichert. Außer der variablen Invaliditätsleistung gibt es feste Versicherungssummen für Unfalltod, Unfall-Tagegeld, unfallbedingte kosmetische Operationen und Bergungskosten. Eine separate Absicherung der Schießstandaufsichten, wahlweise sogar der gesamten Vereinsmitglieder, nach den Bestimmungen des §27 WaffG ist innerhalb der Gruppen-Unfallversicherung möglich.