Wichtiges zum Waffenrecht
Alle wichtigen Informationen
Erlaubnisfrei ab 18 Jahren können erworben werden:
Für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen ist Voraussetzung:
Die Erlaubnis wird durch eine Waffenbesitzkarte (WBK) erteilt; sie gilt zum Erwerb 1 Jahr und zum Besitz unbefristet, sog. Grüne WBK. Der Erwerb ist binnen 2 Wochen der Behörde anzuzeigen.
Vor dem 01.04.2003 erteilte Erlaubnisse gelten weiter.
Für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Munition ist Voraussetzung:
Vor dem 01.04.2003 erteilte Erlaubnisse gelten weiter.
Magazine - WaffG Anlage 2 Verbotene Waffen Nr. 1.2.4.3 und 1.2.4.4
Magazine - WaffG Anlage 2 Verbotene Waffen Nr. 1.2.6 – 1.2.7
Wesentliche Teile - WaffG Anlage 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3.1
Salutwaffen § 39 b WaffG - WaffG Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.8