Good Governance
Bei Fragen zum Thema Good Governance
Der Good Governance-Beauftragte ist eine unparteiische, externe Stelle, die Hinweise auf Pflichtverletzungen entgegennimmt und prüft. Erweisen sich solche Meldungen als berechtigt, gibt er die Verfahren mit einem Entscheidungsvorschlag an das jeweilige Entscheidungsgremium zur weiteren Bearbeitung ab. Der Good Governance-Beauftragte berät den Verband, wie mit bestimmten Situationen oder potentiellen Konfliktfällen umzugehen ist. Der Good Governance-Beauftragte wird noch in den Verfahren verankert und die Aufgaben definiert.