Good Governance

Präsidialbeauftragte Compliance

RA xyz steht hauptamtlichen Mitarbeitern, ehrenamtlichen Funktionsträgern und Geschäftspartnern des DSB sowie auch außenstehenden Dritten ab sofort als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung. Der genannte Personenkreis kann sich bei Anhaltspunkten für einen Gesetzesverstoß oder den Verstoß gegen interne Regelungen durch hauptamtliche Mitarbeiter oder ehrenamtliche Funktionsträger im Rahmen ihrer Tätigkeit für den DSB jederzeit an ihn wenden. Der Vertrauensanwalt ist als unabhängiger Rechtsanwalt tätig und unterliegt keinen Anweisungen des DSB.

Die externe Ombudsstelle ist Bestandteil des Good Governance-Konzeptes des DSB, mit dem Integrität, Transparenz und Verantwortlichkeit zeitgemäß und professionell realisiert werden. Hinweise und Informationen können auch anonym mitgeteilt werden. Die vertrauliche Behandlung wird dabei zugesichert. Durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht sowie ergänzende vertragliche Regelungen ist zudem sichergestellt, dass die Identität des Hinweisgebers geschützt ist und sein Name nicht preisgegeben wird.

xyz, der als Ombudsmann für weitere bekannte Unternehmen tätig ist und über langjährige Erfahrung in der Korruptionsprävention verfügt, ist Ansprechpartner u.a. für folgende Themen:

  • Korruptionsstraftaten und Fraud-Fälle (Betrug, Untreue, Unterschlagung etc.),
  • Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz und gegen das Gesetz gegen Sportbetrug (Spiel- und Wettmanipulation),
  • sonstige Straftaten (ohne Betragsschwelle hinsichtlich eines Schadens),
  • Verstöße gegen eines der im Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) genannten Diskriminierungsmerkmale, Mobbing, Stalking, sexualisierte Gewalt,
  • Verstöße gegen die DSB-Verhaltensrichtlinien zur Integrität in der Verbandsarbeit sowie die Verhaltensnormen des Ethik-Codes,
  • Verstöße gegen Vergaberichtlinien,
  • Fälle schwerer Missachtung von internen Regelungen und Arbeitsanweisungen und
  • vorsätzliche Datenschutzverstöße.

Falls ein Hinweisgeber sich bezüglich eines Hinweises auf Verstöße gegen AGG, Mobbing, Stalking, oder sexualisierte Gewalt an eine weibliche Ansprechpartnerin wenden möchte, steht hierfür Frau Rechtsanwältin xyz zur Verfügung.

Die Kontaktaufnahme kann telefonisch, per SMS, E-Mail, Post oder in einem persönlichen Gespräch erfolgen. Die Inanspruchnahme des Vertrauensanwalts ist kostenfrei. Die Mitarbeiter im Sekretariat der Kanzlei sind im Umgang mit Hinweisgebern geschult und mit Datenschutzvorschriften vertraut. Die Mitarbeiter nehmen die Anrufe diskret entgegen und vereinbaren, wenn gewünscht, einen Rückruftermin.

(Quelle: DOSB)