Verbandspolitik
DSB und DSJ - gemeinsam für den Schutz der Kinder und Jugendlichen
Astrid Harbeck
Ansprechpartner Prävention sexualisierter Gewalt im Sport
Tel.: +49 611 46807-12
Fax: +49 611 46807-49
E-Mail: harbeck(at)dsb.de
Die Deutsche SchützenJugend und der Deutsche Schützenbund stehen gemeinsam für den Schutz der Kinder und Jugendlichen “gegen sexualisierte Gewalt im Sport“ ein. Unter dem Motto „Wir passen auf“, soll eine Kultur der Aufmerksamkeit entstehen und potentielle Täter abgeschreckt werden. Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit, haben dem Schieß- und Bogensport mit aller Freude und Eifer nachgehen zu können.
Die DOSB-Mitgliederversammlung verabschiedete am 4. Dezember 2010 eine Erklärung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport. Hierin werden Maßnahmen zur Prävention sexueller Gewalt benannt und Handlungsfelder bzw. Standards vereinbart.
Dazu gehören die Benennung von entsprechenden Beauftragten mit dem Aufgabengebiet Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport, die Qualifizierung von Trainern, Übungs- und Jugendleitern sowie Funktionsträgern oder auch Prüfkriterien für Satzungen und Ordnungen, um strukturelle Bedingungen zur Verhinderung sexualisierter Gewalt zu verbessern.
Mit den Handlungsleitfäden kann eine wirksame Implementierung der Thematik innerhalb der eigenen Sportorganisation einfacher erfolgen. Hier sind natürlich die jeweiligen Strukturen des Verbands/Vereins zu berücksichtigen.
Weitere Materialien und Broschüren der Deutschen Sportjugend und vom Deutschen Olympischen Sport Bund stehen unter folgendem Link zum Download zur Verfügung.
Der Deutsche Schützenbund hat ebenfalls Material erarbeitet.
Das Online-Portal bietet bundesweit in Fällen sexueller Gewalt allen Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten umfassende Informationen und Hilfestellungen. Eine Datenbank unterstützt unter www.hilfeportal-missbrauch.de auch bundesweit die Suche nach spezialisierten Beratungs- und Hilfsangeboten vor Ort. In der Datenbank finden sich folgende Kontakte:
Der Bundestag hat mit der Zustimmung des Bundesrats am 22. Dezember 2011 das „Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG)“ beschlossen.
Für Sportvereine ist diese Regelung keine Verpflichtung. Sie können allerdings ein freiwilliges Zeichen setzen. Teilweise wird aber eine öffentliche Bezuschussung von der Umsetzung dieser Regelung abhängig gemacht.
Nachdem immer mehr Jugendämter oder andere Institutionen das Jugendschutzgesetz so umsetzen, dass sie verlangen, dass Vereinsvorstände oder Beauftragte von allen Ehrenamtlichen ein erweitertes Führungszeugnis einsehen, möchte der DSB ein paar wichtige Eckdaten bzw. Informationen der Sportjugend Hessen zu diesem Thema weitergeben.