Recht

GEMA

Rechtsvorschriften für Vereine

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Sie verwaltet in Deutschland die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von mehr als 68.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) als auch der Deutsche Schützenbund (DSB) haben mit der GEMA für die Untergliederungen entsprechende Verträge geschlossen, die Vergünstigungen bei der Anmeldung und Abrechnung von Veranstaltungen beinhalten.