Rechtsvorschriften

Verwaltungsvorschriften und sonstige Regelungen

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Aufgrund der Änderungen des Grundgesetzes durch die Föderalismusreform ist die Erstellung der Verwaltungsvorschriften nunmehr Sache der mit der Durchführung des Waffengesetzes beauftragten Bundesländer. Die Innenminister der Länder und der Bundesinnenminister sind jedoch übereingekommen, unter Federführung des Bundes einheitliche Verwaltungsvorschriften zu erstellen.

Nunmehr ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 05.03.2012 im Bundesanzeiger Nr. 47 vom 22.03.2012 als Beilage veröffentlicht worden. Sie trat am Tag nach der Veröffentlichung und damit am 23.3.2012 in Kraft.

Die WaffVwV enthält Auslegungsregelungen für das im Jahre 2003 in Kraft getretene Waffengesetz mit seinen Änderungsgesetzen von 2008 und 2009. Das rund 60 engzeilige Seiten umfassende Werk bietet nicht nur für die Waffenbehörden sondern auch für den Bürger Hilfen zur Auslegung des durch unbestimmte Rechtsbegriffe, Emessensentscheidungen und technische Sachverhalte gekennzeichneten Waffengesetzes.

Die neuen Regelungen lösen nicht alle Fragen, da sich Länder und Bund im Hinblick auf verschiedene Interessenlagen nicht in allen Zweifelsfragen auf einen gemeinsamen Nenner haben verständigen können. Die Vorschrift selbst lässt in vielen Fällen durch die Wortwahl "KANN" den Behörden weiterhin Spielraum für eigene Gesetzesauslegungen. Dennoch ist hier ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Behörden - anders als die Verwaltungsgerichte - an die Regelungen der Verwaltungsvorschrift gebunden sind. Behörden dürfen daher nicht von konkreten Regelungen abweichen und diese durch eigene Einschätzungen ersetzen; tun sie es dennoch, so liegt ein Verstoß gegen geltendes Recht vor, dem der betroffene Schütze widersprechen sollte.

Zur Auslegung des Waffengesetzes und der Allgemeinen Waffenverordnung wird regelmäßig von Behörden und Gerichten die Begründung der Gesetzentwürfe als "Wille des Gesetzgebers" herangezogen. Zwar sind weder Behörden noch Gerichte hieran gebunden, jedoch enthalten die Begründungen regelmäßig beachtete Auslegungshinweise. Daher werden nachfolgend die Gesetzentwürfe mit den Begründungen für die Waffengesetze 2003, 2008 und 2009 – einschließlich der Stellungnahmen des Bundesrates und der Bundesregierung – aufgeführt.