Schießstätten

Wurfscheibenanlagen

Waffenrecht

Wurfscheibenschießanlagen (WSSA) sind Schießanlagen, die über Schießstände für den Schrotschuss verfügen. Auf ihnen wird in verschiedenen sportlichen und/oder jagdlichen Disziplinen mit Schrotflinten auf Wurfscheiben (früher auch Tontauben genannt) geschossen.

Wurfscheibenschießanlagen sind genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Anlagen sind demnach so zu betreiben, dass insgesamt ein hohes Schutzniveau für die Umwelt gewährleistet wird; § 5 des BImSchG formuliert hier konkrete Pflichten, die die Betreiber solcher Anlagen zu erfüllen haben.

Weitere Hinweise und Broschüren zum umweltverträglichen Bau und Betrieb von Wurfscheibenschießanlagen sind beim Bayerischen Landesamt für Umwelt zu erhalten.