Schießstandsachverständige

Aus- und Fortbildung von Schießstandsachverständigen

Durchführung durch DEVA und VuS

Nach § 12 Abs. 4 Nr. 1 AWaffV werden anerkannte Schießstandsachverständige von „Lehrgangsträgern“ ausgebildet. Weitere Regelungen hierzu bestehen nicht, so dass jeder, der sich hierfür geeignet hält, eine derartige Ausbildung durchführen kann. Bisher haben Ausbildungen durchgeführt die DEVA und der VuS.

Folgende Aus- und Fortbildungen werden für Schießstandsachverständigen angeboten:

Regelmäßige Fortbildungsangebote durch BVSSV und VuS

§ 12 Abs. 4 AWaffV schreibt vor, dass sich der anerkannte Schießstandsachverständige regelmäßig fortzubilden hat. Auch die gesetzlichen und kammerinternen Regelungen für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige setzen für den Fortbestand der Bestellung voraus, dass sich der Sachverständige während der gesamten Dauer der öffentlichen Bestellung ständig über den jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik und die neueren Erkenntnisse auf seinem Sachgebiet unterrichtet. Zur Fortbildung gehört nicht nur die Ergänzung des unmittelbaren Fachwissens sondern auch Weiterbildung im allgemeinen Sachverständigenwissen (z. B. Vertrags-, Prozess-, Haftungs-, Gebühren- und Schiedsgutachterrecht sowie im öffentlichen Recht hinsichtlich des ihn betreffenden Pflichtenkatalogs). Zu diesem Zweck hat sich der Sachverständige nachweisbar in der erforderlichen Weise, insbesondere durch regelmäßige Teilnahme an Kursen, Seminaren und Fortbildungslehrgängen, die von kompetenten Stellen angeboten werden, sowie durch laufendes Studium der Fachliteratur und von Fachzeitschriften fortzubilden. Zur Fortbildung gehört auch die Teilnahme am fachlichen Erfahrungsaustausch (z.B. Teilnahme an Fachkongressen) im erforderlichen Umfang, soweit es diesen auf dem Sachgebiet gibt, für das er öffentlich bestellt ist.

Regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen bieten u.a. die beiden Verbände der Schießstandsachverständigen BVSSV und VuS an.