- Die Böllerschützenordnung, kurz BSO wie sie auch von den Landesvertretern genehmigt wurde. Sie dient als Muster für Veranstaltungen bei denen -je nach Größe der Veranstaltung- ansonsten keine Regelung gegeben ist. Die hier genannten Hinweise und Regelungen sollten bei Böllerveranstaltungen beachtet werden. Manche LV haben bereits auch eine eigene BSO aufgestellt, die selbstverständlich dann besonders für die regionalen Gepflogenheiten gelten.
- Checkliste zur Organisation eines Treffens mit Böllerschützen mit Schlagwörtern damit kein Aspekt zur Veranstaltung vergessen wird. Dies ist aus rechtlichen, versicherungstechnischen, sicherheitsrelevanten oder rein verantwortungsvollen Gründen gesehen wichtig zu wissen.
- Die "Empfehlungen für ein sicheres Böllerschießen" sind vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz seit Jahren schon herausgegeben und sind aktuell hier zu finden. Es ist das "blaue" Handbuch was jeder Böllerschütze kennen sollte.
- Infoblatt zu eventueller Böllerkritik von Sachbearbeitern bei Behörden oder Zuschauern.
Dieses Blatt der Initiative Böllerwesen bewusst als Worddatei herausgegeben, kann vom jeweiligen Verein als Veranstalter in ihrem Namen verteilt werden. Besonders wenn Diskussionen keinen Erfolg in der Sache bringen.
- Ein weiteres Infoblatt zum Thema "Feinstaub" beim Böllern. Auch hier treten oft Argumente von Umweltschützern oder Gegnern die oft nicht der Realität entsprechen. Hier sind Sachargumente der Initiative Böllerwesen aufgeführt die kurz und knapp die Lage verdeutlichen sollen.
- Eine dritte Informationsschrift der Initiative Böllerwesen die im Besonderen die Kommandanten bei Böllerveranstaltungen beherzigen sollten. Eine klare, einfache und zuvor bekannt gemachte Kommandosprache ist das A und O beim Böllern. In erster Linie als Sicherheitsstandard gesehen, ist bei aller individuellen Regionalität das Erscheinen und die Ausführung des Böllerschießens hiervon abhängig.
- Infoflyer Böllerwesen - Informationen zum Böllerschießen, Brauchtum und Tradition
Es zeigt sich häufig, selbst bei erfahrenen Böllerschützen, die Vorgaben vom Sprengstoffgesetz, aber insbesondere die Kennzeichnung nach Gefahrstoff-Verordnung oder der Gefahrgut-Verordnung, die in Fällen des Transport aber auch Lagerung anzuwenden sind, werden oft fälschlich oder gar nicht angewendet. Zumal gerade die Symbole vor kurzem wieder einmal geändert wurden. Hier ist die aktuelle Auslegung zu den rechtlich notwendige Voraussetzungen und Kennzeichnungsvorschriften beim Verbringen (Transport) und Lagerung von Böller- und Schwarzpulver zu finden.
Es ist ein bisher unbeachtetes Problem, wenn eine Person mit Sprengstoff-Erlaubnisschein stirbt und im Haushalt noch Vorräte an Treibladungspulver vorhanden sind. Die Aufbewahrungsorte, Mengen, rechtliche Vorschriften und Gefahren sind den Erben, Nachkommen oder Haushalt-Zugangsberechtigten nicht unbedingt bekannt. Die Sicherung und Übergabe der Treibladungspulver1*)-Restbestände im Todesfall wird hier beschrieben und mit einem Muster für eine Erklärung sowie Pulverbrief ergänzt.
Den meisten Böllerkommandanten ist nicht wirklich bewusst, in welcher rechtlichen und versicherungsrechtlich fragwürdigen Situation sie sich befinden, wenn sich beim Böllern ein Unfall mit Sach- und/oder Personenschäden ereignet. Aus diesem Grunde soll diese Infoschrift darüber aufklären, damit die möglichen Rechtsfolgen und Konsequenzen in einer solchen Situation beherrschbar bleiben.
Zur Initiative Böllerwesen - wer sie sind und welche Ziele sie sich gegeben haben.