Sicherheit

Sicherheit im Böllerwesen

Damit das Böllerschießen nicht zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt wird, muss jeder Böllerschütze die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen, um Böllerpulver vorschriftsmäßig erwerben, verbringen, aufbewahren, verwenden oder vernichten zu können.

Diese Kenntnisse muss er in einem Lehrgang mit anschließender Prüfung vor der zuständigen Behörde, z.B. dem Gewerbeaufsichtsamt, nachweisen. Nach erfolgreichem Bestehen erhält die Person auf Antrag ein Erlaubnisheft als Sprengstoffbescheinigung nach Artikel 27 des SprengG.

Der zweite Sicherheitsfaktor liegt beim Böllergerät, welches einen amtlichen und gültigen Beschussstempel aufweisen muss.

Damit lässt sich im Verein schon bei gegebenen Anlass böllern.

Doch meist wird bei einem Fest mit mehreren Schützen geböllert oder auch das Fest selbst bedarf einer Organisation vorab. Deshalb sind neben den rechtlichen Voraussetzungen und vorgegebenen Sicherheitsabständen weitere Aspekte zu berücksichtigen. Diese sollten ihren Niederschlag finden in einer Böllerschützenordnung und somit vor dem Böllern bekannt und organisiert sein.

Böllerschützenordnung
Die in Arbeit befindliche Böllerschützenordnung (BSO) dient als abgestimmtes Muster zwischen den Landesverbänden. Sinn und Zweck dieser Ordnung wird in erster Linie sein, Unfälle zu verhindern und die Sicherheit von Zuschauern und Aktiven zu erhöhen. Das geht bis hin zu möglichst gleichen Begriffen und Kommandos, um Missverständnissen zuvorzukommen. Diese können ebenfalls Unfälle hervorrufen. Die BSO wird den Brauch des Böllerns als solchen, den Umgang und den Ablauf diverser Böllerveranstaltungen behandeln. Jeder Verband, bis hin zum Verein als Veranstalter, kann eigene Ordnungen ausgeben, die besondere regionale Besonderheiten oder lokale Bedingungen erfordern. Wegen der Sicherheit sollten sich die Verantwortlichen über Änderungen im Klaren sein. Empfehlenswert ist, sich vorher mit den fachkundigen Referenten der Verbände abzustimmen.