Schritt 6

Anerkennung und Belohnung

Des freiwilligen Engagements

Ehrenamtlich Tätige wünschen sich Wertschätzung und Respekt. Da sich jeder Ehrenamtliche im Schieß- bzw. Bogensportverein auf seine eigene Art engagiert und von unterschiedlichen Motiven und Leistungsanreizen getrieben wird, sind Dank und Anerkennung individuell und vielseitig zu gestalten. Mit einer ehrlichen Anerkennungskultur werden Aktive im Verein belohnt und motiviert. Davon profitieren alle.

Das traditionelle Ehrungssystem basiert auf der Ehrungsordnung innerhalb der Vereins- und Verbandssatzung. Sie ist zumeist an die zeitliche Dauer der Funktionsausübung gebunden. Als Ergänzung dieser Ehrungen sollen attraktive und zeitgemäße Formen der Auszeichnung geschaffen werden. Eine zeitgemäße Auszeichnung ist gleichermaßen Belohnung für das bisherige und Motivation für das zukünftige Engagement im Verein. Bedürfnisse der Vereinsmitarbeiter sollten in den Mittelpunkt der Überlegungen gestellt werden.

Um für ein positives Vereinsklima zu sorgen, sollten bei der Anerkennung und Würdigung der Mitarbeiter folgende Punkte beachtet werden:

  • Glaubwürdigkeit: Die Leistung muss deutlich mit der Person, die geehrt bzw. ausgezeichnet werden sollen, in Verbindung gebracht werden.
     
  • Nachvollziehbarkeit: Die ausgezeichnete Leistung ist für die übrigen Vereinsmitglieder als herausragend erkennbar und nachvollziehbar. Die Regeln für Ehrungen sind so einfach zu gestalten, dass sie ohne weiteres nachvollzogen und kontrolliert werden können.
     
  • Stetigkeit: Ein eingeführtes Ehrungskonzept muss, zum Beispiel in Anlass und Form, durchgehalten werden. Die Aktualisierung der traditionellen Ehrungsordnung ist von Zeit zu Zeit durchaus sinnvoll.
     
  • Angemessenheit: Die Ehrung hat in einer Form zu geschehen, die dem Anlass gerecht wird. Ehrungen sind möglichst zeitnah zu dem Anlass durchzuführen.
     
  • Vollständigkeit: Bei ähnlichen Anlässen/Leistungen muss die Ehrung unabhängig von Personen und Gruppenzugehörigkeit durchgeführt werden.
     
  • Offenheit: Alle Ehrungen sind öffentlich bekannt zu geben. Ebenso sollten Änderungen in den Ehrungsverfahren begründet und veröffentlicht werden.