Geschichte
Deutscher Schützenbund von 1951-2026
Im zerstörten Nachkriegsdeutschland lag das Schützenwesen völlig danieder: Schießstätten und Schützenhäuser waren vernichtet oder beschlagnahmt, Sportwaffenbesitz von den alliierten Besatzungsmächten verboten. Erst Ende der 1940er Jahre gab es zaghafte Ansätze für einen Neubeginn. In den drei westlichen Zonen durften sich wieder Schützenvereine gründen, Schützenfeste und traditionelle Schießwettbewerbe mit Pfeil und Bogen, Armbrust und bald auch mit dem Luftgewehr abgehalten werden. Nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland 1949 kam es zu größeren regionalen Zusammenschlüssen: Die ersten Landesverbände fanden sich (wieder) zusammen.
Die Initiative zur Wiedergründung eines nationalen Dachverbands, des Deutschen Schützenbundes, ging vornehmlich von dem Weltmeister von 1939 im Armeegewehrschießen, Walter Gehmann, aus. Für den 8. April 1951 lud er die Vertreter der bis dahin wiedergegründeten Landesverbände und einige regionale Schützenfunktionäre zu einer Besprechung nach Bad Nauheim ein. Die bei dieser Gelegenheit ins Leben gerufene „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schützenverbände“ bereitete die Wiedergründung des Deutschen Schützenbundes vor, die am 16. September 1951 in Frankfurt am Main erfolgte. Bei der feierlichen Proklamation am 18. November 1951 im Kongress-Saal der Kölner Messe übernahm Bundespräsident Theodor Heuss die Schirmherrschaft über den Deutschen Schützenbund.
