Allgemeines, 22.05.2020
Freistellung von der Rundfunk-Beitragsgebühr
Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls, die aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen der Corona-Pandemie eine Betriebsstätte schließen mussten, können beim Beitragsservice eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen, sofern die Betriebsstätte mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate geschlossen war.
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