Recht

Schießstätten

Waffenrecht

Errichtung und Betrieb von Schießstätten sind in den vom Bundesinnenministerium herausgegebenen Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien) vom 23. Juli 2012. Die Schießstandrichtlinien sind im Bundesanzeiger vom 23. Oktober 2012 veröffentlicht und an diesem Tag in Kraft getreten und anzuwenden. Die früheren Schießstandrichtlinien des DSB (8. Aufl.) sind damit außer Kraft.