Recht

Schießstandsachverständige (SSV)

Beurteilung der Anforderungen an Schießsportanlagen

Die Komplexität der vorgenannten Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Schießsportanlagen macht es erforderlich, dass neben Architekten und z.B. Fachleuten für Lüftungsanlagen Personen beteiligt werden, die zur Beurteilung der Anforderungen an einen sicheren Betrieb dieser Anlagen ausgebildet sind. Dies sind Schießstandsachverständige (SSV), die nach Maßgabe der Schießstandrichtlinien bzw. gemäß waffenrechtlicher Vorgaben ausgebildet sind. Sie sind in allen Fällen zu beteiligen, wenn Schießstätten

  • projektiert bzw. geplant,
  • neu errichtet bzw. erstmalig sicherheitstechnisch abgenommen,
  • wesentlich in ihrer Beschaffenheit oder Nutzung geändert oder
  • auf ihre Betriebssicherheit hin regelmäßig überprüft werden.

SSV erteilen bei Beauftragung im Bezug auf sicherheits- und schießtechnische Belange Hinweise, die der zweckmäßigen Errichtung eines Schießstandes dienen. Sie helfen unter anderem auch, die Wirtschaftlichkeit beim Bau der Anlage zu gewährleisten und beraten bei Planung und Ausführung, um spätere Beanstandungen und Sicherheitsmängel zu vermeiden.

SSV erarbeiten auf Anforderung für Behörden oder Betreiber von Schießständen Gutachten, in denen die Einhaltung der sicherheitstechnischen Forderungen beurteilt und eventuelle Sicherheitsmängel angesprochen bzw. Maßnahmen zur deren Beseitigung dargelegt werden.